Ab dem 01.01.2025 wird der Pflegekassenzuschuss auf 4.180_€ angehoben. Mit diesem Zuschuss können u.a. auch Treppenlifte finanziert werden. Hier können Sie die Broschüre zum Pflegestärkungsgesetz 2, welches ab dem 01.01.2017 in Kraft getreten ist, anfordern. Darin finden Sie die gesamten Regelungen, u.a. zu den Zuschüssen zur Verbesserung des Wohnumfeldes für Pflegebedürftige. Darunter fällt auch der Einbau eines Treppenlifts mit einer Förderung von bis zu 16.720_€, wenn mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt leben.
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Weiter Informationen: www.pflegestaerkungsgesetz.de
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