Hier können Sie die Broschüre zum neuen Pflegestärkungsgesetz 2, welches ab dem 01.01.2017 in Kraft tritt, anfordern. Darin finden Sie die gesamten Neuregelungen, u.a. zu den Zuschüssen zur Verbesserung des Wohnumfeldes für Pflegebedürftige. Darunter fällt auch der Einbau eines Treppenlifts mit einer Förderung von bis zu 16.000 €.
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Weiter Informationen: www.pflegestaerkungsgesetz.de
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Info-Telefon: 034202-979750
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